Die Arztwahl für eine Faltenbehandlung ist ein sehr komplexes und umfangreiches Thema. Viele wichtige Faktoren sind für den Laien nicht einfach erkennbar.
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört dieästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernen innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Im Rahmen seiner Facharztausbildung lernt der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umfangreiche Fähigkeiten.
Zudem muss er im Rahmen seiner Facharztausbildung eine Vielzahl an Operationen durchführen, so dass er zur Facharztprüfung zugelassen wird.
So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
- ein Arzt, der eine andere Fachrichtung gelernt hat (zum Beispiel HNO, etc.)
- ein Arzt, der gelernt hat, eine Brust wieder her zu stellen
Mehr Informationen zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Erfahrung und Qualifikation unserer Fachärzte
Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie
Wir können Ihnen bei entsprechender Bonität und regelmäßigen Einkommen für Ihre Faltenbehandlung auch eine Ratenzahlung bzw. Finanzierung zu günstigen Konditionen anbieten.
Sie wollen mehr über die Qualifikation, Erfahrung oder Ausbildung unserer Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie erfahren? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie