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Wir können Ihnen bei entsprechender Bonität und regelmäßigen Einkommen für Ihre Faltenbehandlung bei unseren erfahren und hoch qualifizierten Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie auch eine Ratenzahlung bzw. Finanzierung zu günstigen Konditionen anbieten.
Nach dem Heilmittelwerbegesetz müssen alle ärztlichen Dienstleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden - daher fallen Kosten für die Beratung und Operationsaufklärung bei unseren Fachärzten an, welche durch den Patienten zu tragen sind.
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